Universitätsrat der Kunstuniversität

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Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der drei Leitungsorgane der Kunstuniversität.

Aufgaben

Die Aufgaben des Universitätsrates umfassen beispielsweise[1]:

  • Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans, des Entwurfs der Leistungsvereinbarung und der Gestaltungsvereinbarung sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
  • Wahl und Abberufung des Rektors und der Vizerektoren
  • Zustimmung zum Budgetvoranschlag des Rektorats

Mitglieder des Universitätsrates

Periode 2023-2027

Periode 2018-2023

Für die Periode 2018-2023 wurden in den Universitätsrat der Kunstuniversität bestellt:

Periode 2013-2018

Für die Periode 2013-2018 wurden in den Universitätsrat bestellt[2]:

Periode 2008-2013

Der Universitätsrat setzte sich aus folgenden Personen zusammen[1]:

Die reguläre Periode dieses Rates läuft vom 2. Juni 2008 bis zum 1. Juni 2013.

Einzelnachweise

Weblinks