SWAP 4175

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Der SWAP 4175 ist ein von der Stadt Linz 2007 abgeschlossenes Finanzprodukt der BAWAG. Aufgrund der eingegangenen und schlagend gewordenen Währungsrisiken droht der Stadt ein substanzieller finanzieller Verlust. Ein Gerichtsverfahren zwischen der Stadt und der Bank ist anhängig. Die Klage wurde 2011 eingebracht. Im Jänner 2020 ergab ein Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, dass das Geschäft nicht rechtsgültig abgeschlossen worden war, und entschied somit im Sinne der Stadt Linz. Dieses Zwischenurteil wurde vom OGH im August 2022. Das Verfahren vor dem Handelsgericht wurde daraufhin im Jänner 2023 mit einem Vergleich vor dem Handelsgericht Wien beendet.

Geschichte

Nach einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2004 sollten Währungsrisiken in Krediten beschränkt werden. Trotzdem wurde seitens der Stadt Linz, vertreten durch den damaligen Finanzdirektor Werner Penn im Februar 2007 als Sicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Franken (damaliger Wert rund 152 Millionen Euro) einen sogenannten SWAP (Kurs-Zins-Wette) mit der BAWAG geschlossen. Durch einen unerwartet hohen Anstieg des Frankenkurses fiel die Wette zu Ungunsten der Stadt Linz aus. Im Zeitpunkt der Kündigung betrug die Gesamtschuld nach Darstellung der BAWAG rund 417,74 Millionen Euro.

Erst Ende April 2010 erkannte die Stadt Linz die Gefährlichkeit des SWAPs.[1]

Die Stadt Linz kündigte den Vertrag und klagte die BAWAG auf Rückzahlung der bisher fällig gewordenen Zinsen in Höhe von rund 25 Millionen Euro. Nach der Argumentation der Stadt Linz hätte Werner Penn das Geschäft mangels Vertretungsbefugnis nie abschließen dürfen. Außerdem sei für derartige Geschäfte eine Genehmigung durch das Land Oberösterreich einzuholen gewesen. Der Vertrag habe somit niemals Rechtsgültigkeit erlangt.[2]

Mit Ende März 2011 trat der Werner Penn von seinem Posten zurück[3].

Gerichtsverfahren gegen die BAWAG

Die Stadt Linz hat gegen die BAWAG eine Klage auf Rückzahlung der bisher gezahlten Zinsen[4] in Höhe von rund 25 Millionen Euro eingebracht. Die BAWAG hingegen reichte eine Widerklage ein und begeht die Zahlung der Schuld in Höhe von mehr als 417 Millionen Euro.[5]

Das Gerichtsverfahren wird am Handeslgericht Wien durchgeführt. Das Urteil wird dabei von einem Richtersenat mit zwei Berufsrichtern und einem fachmännischen Laienrichter gefällt. Ende Februar 2012 erklärte sich der bestimmte Laienrichter für befangen, was vom Gericht bestätigt wurde.[6] Der als Ersatz bestimmte Laienrichter wurde von der Stadt Linz als ebenfalls befangen abgelehnt.[7]

Anfang Mai regte das Gericht eine Mediation zwischen den Streitparteien an.[5] Ende Mai hat der Stadtsenat der Einleitung von Verhandlungen zum Abschluss einer Mediation prinzipiell zugestimmt[8].

Vergleichsvorschlag 2016

Im August 2016 bot die Stadt Linz den Abschluss eines Vergleichs an. Sie bot eine Zahlung von 100 Millionen Euro an, das entspräche der Hälfte des tatsächlich eingetretenen Schadens von 200 Millionen Euro. Diese Zahlen basieren auf einem unabhängigen, durch den Richter beantragten, Rechtsgutachten der deutschen Finanzexperten Thorsten Schmidt und Uwe Wystup.[9] Der Vergleich wurde von der BAWAG abgelehnt.

Zwischenurteil 2020

Anfang 2020 fällte der Richter ein Zwischenurteil: der Vertrag sei nicht rechtsgültig zustande gekommen, der Gemeinderat hätte damit befasst werden müssen. Das Verfahren wurde daraufhin fortgesetzt, um Schadenersatzansprüche zu prüfen, die auf beiden Seiten entstanden sein könnten.[10] Das Zwischenurteil wurde im April 2021 vom Oberlandesgericht Wien bestätigt[11].

Dieses Zwischenurteil wurde im August 2022 vom OGH (Oberster Gerichtshof) bestätigt.[12]

Diversion und Verfahrensende

Nach der Bestätigung des Zwischenurteils durch den OGH kündigte die BAWAG an, Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Linz zu prüfen. Im Rahmen einer Diversion einigten sich die Streitparteien auf eine Zahlung von 12 Millionen Euro durch die Stadt Linz an die BAWAG; damit wäre alle Ansprüche abgegolten. Der Linzer Gemeinderat nahm dieses Diversionsangebot mehrheitlich an. Das Verfahren vor dem Handelsgericht Wien wurde damit im Jänner 2023 beendet.[13][14]

Schadenersatzansprüche seitens der Stadt Linz

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger hatte bereits zu Verfahrensbeginn 2014 angekündigt, etwaige Schadenersatzansprüche der Stadt erst nach Verfahrensende zu prüfen. Diese Prüfung wurde nun eingeleitet. In Frage kommen insbesondere der beim Geschäftsabschluss amtierende Bürgermeister Franz Dobusch, den früheren Finanzstadtrat Johann Mayr und der ehemaligen Finanzdirektor Walter Penn.

In einem Gutachten des Arbeitsrechtsexperten Georg Graf wurden keine Schadenersatzansprüche gegen Personen festgestellt.[15] Luger sah darauf hin den Fall für erledigt an, er könne ad acta gelegt werden.

Konsequenzen

Personelle Konsequenzen

Aufgrund der Affäre trat der bisherige Finanzdirektor der Stadt Linz, Werner Penn, mit Ende März 2011 von seinem Posten zurück.[3] Interimistischer Nachfolger wurde Christian Schmid. Ende Februar 2012 wurde Hermann Kepplinger als Nachfolger genannt. Er hatte den Posten bereits April 1995 bis Oktober 2003 inne und war für den Zeitraum seiner Tätigkeit als Landesrat lediglich karenziert gewesen. Die Rückkehr ohne formelles Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren stieß aber auf Kritik der Oppositionsparteien.[16] Kepplinger hatte den Posten schließlich bis zu seinem Ruhestand Ende 2013 inne, anschließend wiederum Christian Schmid.

Einzelnachweise

Weblinks