Brandstetterweg

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Brandstetterweg
Straße in Linz
Brandstetterweg, Abzweigung vom Dießenleitenweg, Blick Richtung Südwesten
Brandstetterweg, Abzweigung vom Dießenleitenweg, Blick Richtung Südwesten
statistischer Bezirk Pöstlingberg
Katastralgemeinde KG Pöstlingberg
Postleitzahl 4040
Nutzung Einfamilienhäuser Landwirtschaft
Verkehrsbeschränkungen Symbol Fahrverbot Fahrverbot (ausgenommen Anlieger)
Geschwindigkeits-Beschränkungen Symbol 30 km/h
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Der Brandstetterweg ist eine Straße im Linzer Bezirk Pöstlingberg. Er führt auf einer Länge von etwa 950 Metern von der Straße Samhaberstraße bis zum Dießenleitenweg. Die Straße wurde 1958 nach dem gleichnamigen Bauerngut benannt[1]. An der Straße befinden sich Einfamilienhäuser und landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Name

Benannt wurde die Straße 1958 nach dem gleichnamigen Bauerngut.

Trasse

Der Brandstetterweg zweigt in östlicher bis nordöstlicher Richtung von der Samhaberstraße ab. Hier ist der Brandstetterweg ein Privatweg mit Durchfahrts- und Durchgangsverbot. Er endet vorerst an einem Wald, wo er allerdings als Feldweg fortgesetzt wird. Ab hier ist er frei zugänglich. An einem Bauernhof beginnt er anschließend erneut und schwenkt rasch in nördliche Richtung. Nach insgesamt rund 950 Metern endet der Brandstetterweg am Dießenleitenweg.

Verkehrsanbindung

Der westliche Abschnitt des Brandstetterweg kann über die Hagenstraße-Hohe Straße von Urfahr und der B 127 Rohrbacher Straße erreicht werden. Das östliche Ende ist über den Dießenleitenweg erreichbar.

Öffentlicher Verkehr

Ab Ende Jänner 2024 befindet sich die Symbol Haltestelle Brandstetterweg (200px-Sinnbild Kraftomnibus.svg.png 150) in der unmittelbaren Nähe des westlichen Straßenendes.

Geschichte

Wanderwegsperre ab 2023

Von einem Grundeigentümer wurde der ober (westliche) Straßenabschnitt, offenbar auf Privatgrund, abgesperrt und somit ein Wanderweg blockiert. Im September 2024 entschied das Bezirksgericht Urfahr (zunächst noch nicht rechtskräftig) die Unrechtmäßigkeit der Sperre und bestätigte somit das Wegerecht der Öffentlichkeit.[2]

Einzelnachweise