Kremstal Straße (B 139)
Kremstal Straße (B 139) | |
Kremstal Straße am Harter Plateau in Leonding, Blick Richtung Südwesten | |
statistischer Bezirk | Innere Stadt, Froschberg, Bindermichl-Keferfeld |
Katastralgemeinde | KG Linz, KG Waldegg |
Postleitzahl | 4020 Linz 4060 Leonding u.a. |
Nutzung | Landesstraße |
Die Kremstal Straße (B 139) ist eine Landesstraße und ehemalige Bundesstraße[1]. Sie beginnt an der Donau in Linz und führt in südlicher Richtung bis in die Gemeinde Rohr.
Als Landesstraße setzt sich die Straße aus mehreren Teilstraßen in unterschiedlichen Gemeinden zusammen, die jeweils eigene Namen tragen. In Linz gibt es nach der Postanschrift somit keine Kremstal Straße, sondern die angrenzenden Häuser erhalten als Postanschrift den Namen der jeweiligen Straße (Waldeggstraße, etc.).
Trasse
Auf Linzer Stadtgebiet verläuft die Trasse der Landesstraße wie folgt: Die B 139 beginnt in südlicher Richtung an der Oberen Donaulände (Kreuzung mit der B 129 Eferdinger Straße). Unmittelbar nach dem Beginn durchquert sie den Römerberg im Römerbergtunnel. Anschließend läuft die Strecke über die Kapuzinerstraße, die Hopfengasse, die Sandgasse und die Kellergasse bis zur Waldeggstraße beim Hauptbahnhof. Dieser folgt sie bis zum Autobahnzubringer zur Mühlkreis Autobahn, wo die B 139 über die Westbrücke auf die Unionstraße wechselt. Dieser folgt sie in südwestlicher Richtung bis an das Ende des Stadtgebiets.
Die nördlichen Abschnitte weisen nur eine Fahrspur pro Fahrtrichtung auf. Die Waldeggstraße und die Unionstraße hingegen verfügen über zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, großteils sind die Fahrtrichtungen auch baulich getrennt.
Der Bereich in Leonding war seit 1999 zweispurig (pro Fahrtrichtung) ausgebaut, eine der Fahrspuren war allerdings als Busspur reserviert. Mit Freigabe der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 am 13. August 2011 wurde die Busspur aufgelassen und für den Individualverkehr frei gegeben.
Bilder
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Ende der Busspur an der Kremstalstraße
Einzelnachweise
- ↑ Mit 1. April 2002 wurden alle Bundesstraßen vom Typ B aus der Bundes- in Landesverwaltung übergeben. Nur Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S) verblieben in Bundesverwaltung.