Andreas Janko

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Andreas Janko
Beschreibung: österreichischer Jurist und Professor für Öffentliches Recht an der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz. Er ist Vorstand des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften und Leiter der Abteilung für Staatsorganisationsrecht und Staatsfinanzrecht.
Geburtsdatum: 3. Oktober 1965
Geburtsort: Linz
Organisationen: Logo JKU 

Andreas Janko (* 3. Oktober 1965 in Linz) ist ein österreichischer Jurist und Professor für Öffentliches Recht an der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz. Er ist Vorstand des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften und Leiter der Abteilung für Staatsorganisationsrecht und Staatsfinanzrecht. In der Periode 2023-2027 ist er abermals Vizerektor für Lehre und Studierende.

Leben

Nach der Matura 1983 studierte Andreas Janko Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität, an der er 1988 spondierte und 1992 promovierte. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Universitätsassistent am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der JKU und einem 14-monatigen Praktikum beim Verfassungsdienst des Amtes der Oö. Landesregierung wurde ihm 2002 – aufgrund einer Habilitationsschrift zum Thema „Gesamtänderung der Bundesverfassung“ – die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für Öffentliches Recht verliehen (ab diesem Zeitpunkt a.Univ.Prof.). Zwei Jahre später folgte die Ernennung zum Universitätsprofessor für Öffentliches Recht (Nachfolge Prof. Schambeck). Seit 2008 steht Andreas Janko dem Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der JKU vor und leitet dort die – im Jahr 2009 gegründete – Abteilung für Staatsorganisations- und Staatsfinanzrecht.

Von 2015 bis 2019 war er Vizerektor für Lehre und Studierende der JKU im Team von Rektor Meinhard Lukas. In der Periode 2023-2027 unter Rektor Stefan Koch wird er dieses Amt abermals übernehmen.

Neben seiner eigentlichen Forschungs- und Lehrtätigkeit wird Andreas Janko immer wieder auch von außeruniversitären Institutionen als Experte zur Lösung von öffentlich-rechtlichen Fragestellungen in Anspruch genommen. Hervorzuheben sind etwa seine Expertisen im Zusammenhang mit

  • den Untersuchungsausschüssen des Nationalrats zur Eurofighter-Beschaffung, zur Aufklärung von Vorgängen im Bundesministerium für Inneres sowie zuletzt in der sog „Spitzelaffäre“;
  • dem Untersuchungsausschuss des Stmk. Landtages in der EStAG-Affäre;
  • dem Streit zwischen FPÖ und BZÖ um die Vertretung in der Bundeswahlbehörde im Vorfeld der Nationalratswahl 2006;
  • dem Ausschluss der NVP von der Teilnahme an der oö. Landtagswahl 2009;
  • der Überprüfung der „Causa Herberstein“ durch den Stmk. Landesrechnungshof und der „Salzburg Winterspiele 2010 GmbH“ durch den Sbg. Landesrechnungshof; oder jüngst etwa
  • der Frage nach der bau- und raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Umwandlung der sog „Villa Trapp“ in Salzburg/Aigen in eine Hotelpension.

Arbeits- und Forschungsschwerpunkte

  • Fragen der Staats- und Verwaltungsorganisation (insbesondere Wahlrecht, Elemente der direkten Demokratie, Untersuchungsausschüsse, Behördenaufbau)
  • Haushaltsrecht der Gebietskörperschaften, Prüfungsbefugnisse der Rechnungshöfe (des Bundes und der Länder), Finanzverfassung
  • Bau- und Raumordnungsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Zustellrecht
  • Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Implementierung von Völker- und Unionsrecht in die österreichische Rechtsordnung

Preise

  • Leopold-Kunschak-Preis (2006)

Weblinks

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