Oberösterreichische Landesregierung
Die Oberösterreichische Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des Bundeslandes Oberösterreich. Sie hat ihren Sitz im Landhaus in Linz. Seit Oktober 2021 befindet sich die Landesregierung Stelzer II im Amt.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Oberösterreichische Landesregierung wird vom Oberösterreichischen Landtag gewählt. Sie ist eine Konzentrationsregierung, d.h. alle im Landtag mit einer gewissen Mindestanzahl an Mandaten vertretenen Parteien sind auch mit zumindest einem Mitglied in der Landesregierung vertreten.
Die Kernelemente der Landesregierung werden im Artikel 42 des Oberösterreichischen Landes-Verfassungsgesetz beschrieben:
(1) Die Vollziehung des Landes übt die Landesregierung aus. Sitz der Landesregierung ist die Landeshauptstadt Linz.
(2) Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, zwei Landeshauptmann-Stellvertretern und sechs Landesräten.
(3) Die Mitglieder der Landesregierung müssen nicht dem Landtag angehören. Jedoch kann in die Landesregierung nur gewählt werden, wer zum Landtag wählbar ist.
(4) Zu einem Beschluß der Landesregierung ist die persönliche Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern erforderlich. Die Landesregierung beschließt mit Stimmenmehrheit.
Aufgaben
Die Aufgaben der Landesregierung umfassen der Vollzug der Landesgesetze und die Verwaltung der Finanzen des Landes.
Oberösterreichisches Landes-Verfassungsgesetz:
Artikel 6 Abs 1: Die Gesetzgebung des Landes wird durch den Landtag, die Vollziehung durch die Landesregierung ausgeübt, welche vom Landtag gewählt wird.
Aufgaben der Mitglieder
Die Landesregierung kann als Kollegialorgan oder durch Einzelmitglieder handeln. Als Kollegialorgan handelt die Landesregierung in folgenden Angelegenheiten:
- Regierungsvorlagen an den Landtag
- Rechtsverordnungen und bestimmte Verwaltungsverordnungen
- (Verfassungs)gesetzlich an eine kollegiale Beschlussfassung gebundene Angelegenheiten
- Entscheidungen über das Landesvermögen von besonderer Bedeutung
- Alle weiteren Angelegenheiten, wenn die Landesregierung dies beschließt
Als Einzelorgan können einzelne Mitglieder der Landesregierung (Landesräte) monokratisch entscheiden.
Aktuelle Landesregierung
Seit 23. Oktober 2021 befindet sich die Landesregierung Stelzer II im Amt.
Amt | Bild | Name | Partei | Zuständigkeitsbereiche |
---|---|---|---|---|
Landeshauptmann | Thomas Stelzer | ÖVP | Finanzen, Kultur, Personal | |
Landeshauptmann-Stellvertreterin | Christine Haberlander | ÖVP | Bildung, Gesundheit | |
Landeshauptmann-Stellvertreter | Manfred Haimbuchner | FPÖ | Wohnbau, Naturschutz, Familien | |
Landesrat | Michael Lindner | SPÖ | Jugendschutz, SPÖ-Gemeinden, Personenstandswesen, Verwaltungspolizei, Zivildienst und Tierschutz | |
Landesrat | Markus Achleitner | ÖVP | Wirtschaft, Tourismus, Raumordnung und Sport | |
Landesrat | Wolfgang Hattmannsdorfer | ÖVP | Soziales, Integration, Jugend | |
Landesrat | Stefan Kaineder | Grüne | Umwelt | |
Landesrätin | Michaela Langer-Weninger | ÖVP | ÖVP-Gemeinden, Land- und Forstwirschaft, Feuerwehr | |
Landesrat | Günther Steinkellner | FPÖ | Verkehr, Straßenbau |
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Das Amt der oberösterreichischen Landesregierung erledigt die Geschäfte des Landeshauptmannes und der Landesregierung (Artikel 53 Landes-Verfassungsgesetz).
Amt der Oö. Landesregierung Landhausplatz 1 4021 Linz
Das Landesdienstleistungszentrum ist ein Standort des Amtes der OÖ Landesregierung
Einzelnachweise
Weblinks
- Landesregierung auf land-oberoesterreich.gv.at
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