Nachhaltige Mobilität: Unterschied zwischen den Versionen

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Alex.Froschberg (Diskussion | Beiträge)
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'''Rasche Änderungen im Wohnungeeigentumsgesetz (WEG 2002) erforderlich'''<br/>
'''Rasche Änderungen im Wohnungeeigentumsgesetz (WEG 2002) erforderlich'''<br/>
Aus Sicht des BEÖ sind daher rechtliche Änderungen raschest notwendig. "Die Nachrüstung einer privaten Ladeinfrastruktur muss ähnlich wie die Privilegierung von Multimediadiensten im [http://nhp.referata.com/wiki/Wohnen#WEG Wohnungseigentumsgesetz] (Paragraf 16) und Mietrechtsgesetz (Paragraf neun) einfacher werden, damit der Umstieg auf Elektromobilität gelingen kann", so Ziegler.<ref name="Hürden E-LS S185"/>
Aus Sicht des BEÖ sind daher rechtliche Änderungen raschest notwendig. "Die Nachrüstung einer privaten Ladeinfrastruktur muss ähnlich wie die Privilegierung von Multimediadiensten im [http://nhp.referata.com/wiki/Wohnen#WEG Wohnungseigentumsgesetz] (Paragraf 16) und Mietrechtsgesetz (Paragraf neun) einfacher werden, damit der Umstieg auf Elektromobilität gelingen kann", so Ziegler.<ref name="Hürden E-LS S185"/> <ref name="Wohnen.WEG NHP">[http://nhp.referata.com/wiki/Wohnen#WEG Nachhaltige Politik: Wohnen - Wohnungseigentumsgesetz]</ref>


==Weitere Informationen==
==Weitere Informationen==

Version vom 11. Mai 2019, 14:41 Uhr

Elektromobilität

Förderung (Elektro)Lastenfahrräder & (Elektro)Fahrradanhänger

Eine der höchsten Lasten-Fahrrad-Förderungen in Österreich vergibt die Stadt Linz.[1]

Was wird gefördert
Die Stadt Linz unterstützt Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe / Organisationen etc. (mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz) beim Kauf von

  • Lastenfahrrädern,
  • Elektro-Lastenfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG)
  • Elektro-Lastenfahrradanhängern (in Kooperation mit der Linz AG)
  • und Fahrradanhängern.

Gebietskörperschaften werden jedoch nicht gefördert!

Vorgangsweise:

  • Antrag mit unten stehendem Formular herunterladen[1]
  • Förderungsantrag inklusive Beilagen an
Magistrat Linz
Planung, Technik und Umwelt - Umweltmanagement
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
bzw. via E-Mail an um.ptu@mag.linz.at senden. Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen beim Förderformular.[1]

Förderhöhe:

Die Förderhöhe beträgt 30 % der Investitionskosten.[1]

Maximale Förderhöhe:

  • Lastenfahrrad: 800,-- Euro
  • E-Lastenfahrrad: 1.000,-- Euro
  • E-Lastenfahrradanhänger: 1.000,-- Euro
  • Fahrradanhänger: 150 Euro

Unter besonderen Umständen (z.B. Bildung von Fahrgemeinschaften für angekaufte Lastenfahrräder, Anschaffung von Lastenfahrrädern für Betriebe und Organisationen, wenn dadurch bestehende Kraftfahrzeuge ersetzt werden) sind abweichende Förderungen möglich.[1]

Hinweis:
Herkömmliche Elektrofahrräder, die nicht als Lastenfahrräder verwendet werden, werden nicht gefördert.[1]

Rechtliche Hürden für Nachrüstung von E-Ladestationen in Linzer Wohnanlagen

Der Bundesverband Elektromobilität fordert Änderungen im Wohnungseigentums- und im Mietrechtsgesetz
Im Wohnbereich sieht die 2018 vom damaligen Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) und Grünen-Gemeinderat Christoph Chorherr vorgestellte Novelle der Wiener Bauordnung nachrüstbare E-Ladestellen in Neubauten vor. Leider können diesbezüglich Wohnungseigentümer in Linz noch nicht auf ähnliche Weichenstellungen zur Errichtung von E-Ladestationen in Tiefgaragen von Eigentumswohnanlagen hoffen. Im Bestand, insbesondere in mehrgeschoßigen Wohnanlagen, sei aber auch in Wien noch viel zu tun, sagt Roland Ziegler, Sprecher des Bundesverbands Elektromobilität (BEÖ). Denn am praktischsten sei ein Stromladeanschluss für das E-Auto natürlich direkt am Wohnort. [2]

Zustimmung aller Eigentümer
"Was für private Hausbesitzer relativ einfach machbar ist, kann für jene, die in einer Wohnung leben, fast unmöglich sein", so Ziegler. Vor allem wenn es sich um ein Mehrparteienhaus oder eine Wohneigentümergemeinschaft handelt. "Ohne die Zustimmung aller Eigentümer geht meist gar nichts. Sie müssen ihre Zustimmung geben – und in der Regel auch die mobilitätstechnische Aufrüstung zahlen." Der Bundesverband, dem elf Energieversorgungsunternehmen in Österreich angehören, fordert deshalb Änderungen im Wohnrecht. "Ähnlich wie bei der Wohnrechtsnovelle 2002, bei der der Zugang zum Internet erleichtert wurde, ist es jetzt notwendig, das Wohnrecht wieder einem Modernisierungscheck zu unterziehen. Die Umsetzung gewünschter technologischer Entwicklungen wie Elektromobilität oder die Einführung intelligenter dezentraler Energiesysteme wird ohne die entsprechenden Gesetzesänderungen im Wohnrecht nicht funktionieren", ergänzt Daphne Frankl-Templ, Expertin für Rechtsfragen der Elektromobilität in der Rechtsanwaltskanzlei Templ.[2]

Rasche Änderungen im Wohnungeeigentumsgesetz (WEG 2002) erforderlich
Aus Sicht des BEÖ sind daher rechtliche Änderungen raschest notwendig. "Die Nachrüstung einer privaten Ladeinfrastruktur muss ähnlich wie die Privilegierung von Multimediadiensten im Wohnungseigentumsgesetz (Paragraf 16) und Mietrechtsgesetz (Paragraf neun) einfacher werden, damit der Umstieg auf Elektromobilität gelingen kann", so Ziegler.[2] [3]

Weitere Informationen

Siehe auch

Web-Links

Einzelnachweise