Waffenverbotszone: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. September 2023, 21:22 Uhr
In Linz sind mehrere Waffenverbotszonen nach dem Sicherheitspolizeigesetzt eingerichtet.
Waffenverbotszone nach § 36b Abs. 1 SPG
Die Gesetzesbestimmung des § 36 Abs 1 Sicherheitspolizeigesetz erlaubt des den Behörden, eine Waffenverbotszone einzurichten. Diese Zonen dürfen mit Waffen oder Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben nicht betreten werden. Ausnahmen umfassen etwa Sicherheitsbehörden (Polizei).
Waffenverbotszonen in Linz
Unterführung Hinsenkampplatz
Im Dezember 2018 wurde eine Waffenverbotszone nach dem Sicherheitspolizeigesetz in und um die Unterführung Hinsenkampplatz eingerichtet.[1].
Altstadt
Eine weitere Waffenverbotszone soll per 1. November 2019 in der Linzer Altstadt eingerichtet werden. Sie wird die Straßenzüge Hofberg, Hofgasse und Alter Markt umfassen.[2]